Fledermäuse und Gebäudesanierung

Habt ihr Fledermäuse in oder am Haus? Dann herzlichen Glückwunsch! Ihr leistet mit dem Erhalt dieses Quartiers einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.

Sollte eine Sanierung oder ein Umbau des Hauses anstehen, besteht die Kunst darin, den Schutz der Tiere damit unter einen Hut zu bekommen.
Das Bundesnaturschutzgesetz legt in diesem Fall für Umbau, Sanierung oder Abriss strikte Richtlinien an. Die Quartiere der streng geschützten Tiere dürfen nicht verschlossen oder vernichtet werden.

Aus diesem Grund ist es für einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen erforderlich, frühzeitig einen Fachgutachter oder eine Fachgutachterin zu Rate zu ziehen. Auch der NABU und der BUND geben wichtige Ratschläge und nennen Anlaufstellen in deiner Nähe. Mit BauherrInnen und Sachverständigen kann eine Strategie erarbeitet werden, mit der die Beeinträchtigung der Tiere so gering wie möglich gehalten wird und Quartiere und Einflugöffnungen erhalten oder Ersatzquartiere geschaffen werden können.

Der richtige Zeitpunkt der Baumaßnahmen ist dabei entscheidend. Als Faustregel gilt die fledermausfreie Zeit von September bis März/April für die Sanierung eines Sommerquartiers und April bis September für Winterquartiere.
Lässt sich die Maßnahme nicht vermeiden, gibt es die Möglichkeit, bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Diese gestattet im Ausnahmefall, Fledermausquartiere zu zerstören und beinhaltet gleichzeitig die Auflage, geeigneten Ersatz zu schaffen.
Artenschutz und Klimaschutz müssen sich nicht ausschließen, setzen sich HauseigentümerInnen für Energieeffizienz und die tierischen Mitbewohner gleichermaßen ein.