Vogelschutz während der Brutzeit
Die Brutzeit unserer Piepmätze, ob im Wald oder im Garten, steht im Mittelpunkt des Vogelschutzes. Offiziell beginnt diese Schutzperiode am 1. März und erstreckt sich bis zum 30. September jeden Jahres. Während dieser Zeit ist das Schneiden von Hecken, Bäumen und Büschen gesetzlich verboten. Diese Regelungen dienen dazu, den Vogelbestand zu sichern und ihre Lebensräume … Weiterlesen